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What the Drone?

Für mehr Respekt und Sicherheit im Umgang mit Drohnen.

Auf viele Personen wirkt das Thema Drohne abschreckend. Kein Wunder, die Zahl der illegal fliegenden Drohnenpiloten ist hoch, nicht zuletzt wegen der Gesetzeswüste in Deutschland und  der unzähligen Vorschriften, die man einhalten muss. 

Ich möchte Dir mit dieser Seite die Angst vor dem Drohne Fliegen nehmen und über geltende Vorschriften aufklären, damit auch Du ganz einfach und legal Drohne fliegen kannst.


Keine Sorge, die Regelungen sind fast so leicht, wie das Fliegen selbst. 

Alle hier zur Verfügung gestellten Informationen sind ohne Gewähr. Bitte informiere Dich bei deiner Luftfahrtbehörde, falls Du dir in einzelnen Themen unsicher bist!


Stand: 01/2025

Grundvoraussetzungen für Drohnenflüge in Deutschland

1. UAS Betreiberregistrierung

Seit dem 1.1.2021 wurde eine neue EU weite Drohnenverordnung eingeführt, mit welcher eine Registrierung aller Drohnen-Piloten oder Betreiber verpflichtend ist. Das gilt für den Betrieb aller Drohnen, auch für die Modelle unter 250 Gramm, da hier visuelle Sensoren (Kamera) verbaut sind.


Die Registrierung kannst Du hier vornehmen: UAS Registration LBA LPLUS TestStudio 

Sie kostet aktuell 20€ Verwaltungsgebühr.


Nach erfolgreicher Registrierung erhältst Du eine sogenannte UAS Betreibernummer, die e-ID. Diese musst du mit einer Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar und feuerfest anbringen.

2. Grundvoraussetzungen für den Flug

Es gibt zudem mehrere Grundvoraussetzungen, die du erfüllen musst, egal in welcher Kategorie dein Flug durchgeführt werden soll:


1. Versicherungspflicht

In Deutschland gilt für UAS-Betreiber Haftpflicht-Versicherungspflicht. Eine Mindestdeckungssummer ist nicht vorgeschrieben. Die Drohnenhaftpflicht schützt dich vor Haftpflichtansprüchen bei Schäden, die beispielsweise durch einen Absturz entstehen.


Ich empfehle dir die Degenia Luftfahrthaftpflicht über Kopter Profi in Verbindung mit der Kopter-Profi App


2. Mindestalter für Betreiber und Piloten

Um eine Drohne zu steuern, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein.


3. VLOS

Der Betrieb einer Drohne muss immer innerhalb der Visual Line of Sight (VLOS) erfolgen. Das heißt, Du musst ohne Hilfsmittel (wie z.B. einem Fernglas) immer Sichtkontakt zur Drohne halten. Du kannst eine zweite Person als "Spotter" nutzen.


4. Max. 120m above Ground

Der Flug deiner Drohne muss unterhalb von 120m über Grund erfolgen.

3. Einordnung des Fluges in Risikokategorien

Zur besseren Beurteilung der Risiken, die beim Flug einer Drohne entstehen, hat die EASA Risikoklassifzierungen und Kategorien für den Flug erstellt. Du selbst musst deinen Flug anhand diverser Parameter in diese Kategorien einordnen und die dortigen weiteren Voraussetzungen einhalten.


Doch wie entscheide ich, in welcher Risikokategorie ich fliege?


Die Einordnung erfolgt vor Allem anhand der Risikoklassifizierung deiner Drohne. Eigentlich ganz logisch, oder? Je gefährlicher deine Drohne ist, desto gefährlicher ist auch der Flug mit dieser. 


Die Risikoklassifizierung C0 bis C5 findest du auf der Verpackung deiner Drohne oder im Internet. Diese ist meist abhängig vom Gewicht (MTOM). 

Bestandsdrohnen (also Drohnen, welche vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind) werden mit einer Übergangsregelung aktuell auch - aber gröber - nach ihrem Gewicht eingeordnet. 


Eine Rückwirkende Klassifizierung von Bestandsdrohnen in die genannten Risikogruppen ist möglich, dauert aber sicherlich noch einige Zeit.


Eine Übersicht, wie du dein Flugvorhaben in die unterschiedlichen Kategorien einteilen kannst, findest du hier:


Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947

 Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024)

Doch was bedeuten diese Kategorien?


 1. Open Category (Offen)

Der Betrieb der meisten Drohnen fällt wohl in die offene Kategorie. Daher ist diese auch weiter unterteilt. Die offene Kategorie birgt das niedrigste Risiko des Fluges auf die Umgebung. Sie ist unterteilt in die Unterkategorien A1, A2 und A3, welche sich ebenfalls durch ihre Risikoeinschätzung unterschieden.
In ihr gibt es folgende Grundvoraussetzungen: Kein Transport von Menschen, kein Gefahrgut an Bord, kein Abwurf von Gegenständen, kein Überflug von Menschenansammlungen, der Fernpilot kann jeder Zeit eingreifen sowie die ganz oben genannten Grundvoraussetzungen.


Zu besseren Übersicht hier noch eine andere Darstellung der Möglichkeiten, in welche Unterkategorien der open category du deinen Flug einordnen kannst:


https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/operating-drone/open-category-low-risk-civil-drones

https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/operating-drone/open-category-low-risk-civ

Je nach Drohne und Flugvorhaben bestehen also verschiedene Möglichkeiten:


Beispiele:

- Eine Phantom 4 (Bestandsdrohne) kann nur in der Kategorie open A3 geflogen werden, weil sie über 249gr und unter 25kg wiegt. Dafür benötigt der Pilot einen Kompetenznachweis A1/A3 und muss die Voraussetzungen der Kategorie open A3 einhalten. 


- Eine Mavic 3 besitzt eine C2 Klassifizierung und kann sowohl in der open A2, als auch in der open A3 geflogen werden. Zweiteres bietet sich für Piloten an, die kein Fernpilotenzeugnis A2, jedoch einen Kompetenznachweis A1/A3 besitzen.


Doch was ist der Unterschied zwischen diesen Unterkategorien?

Die Unterkategorien besitzen weitere Voraussetzungen:


Open A1

Kein Überflug von Menschenansammlungen erlaubt. Überflug von Unbeteiligten erlaubt.


Open A2

Überflug von Menschenansammlungen erlaubt. Mindestabstand von 50m / 2s Flugstrecke / 1:1 Regelung zu Unbeteiligten muss eingehalten werden. Annäherung an >5m im Langsamflugmodus erlaubt.


OpenA3

Kein Überflug von Menschenansammlungen erlaubt. Mindestabstand von 150m zu Unbeteiligten, besiedeltem Gebiet und Gewerbe-/Industriegebiet.



Falls ein Flugvorhaben von dir nicht eine der oben genannten Kategorien eingeordnet werden kann, fällt der Betrieb automatisch in die spezielle oder zulassungspflichtige Kategorie.


2. Special Category (Speziell)

Für den Flug in der spezielle Kategorie musst Du eine individuelle Ausnahmegenehmigung bei deiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder dem LBA beantragen. Es wird in Zukunft aber sogenannte Standartszenarien geben (SAIL I bis VI), mit welchen für gewissen Flugvorhaben eine individuelle Ausnahmegenehmigung wegfällt. Weitere Informationen findest du bei deiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde.


3. zulassungspflichtige Kategorie

In diese Kategorie fallen nur Flüge, bei welchen Gefahrgut oder Menschen transportiert werden sollen oder die Drohnenabmessungen >1m liegen.



Du weißt jetzt, wie du dein Flugvorhaben einordnest und welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Es kann sein, dass du für deinen Flug einen "Drohnenführerschein" benötigst. Im nächsten Abschnitt verstehst du, wie du an diesen heran kommst.  

4. Die Drohnenführerscheine

A1/A3 - EU Kompetenznachweis

Dieser Drohnenführerschein kann in einem Onlinetraining mit anschließender Prüfung erlangt werden. Du bekommst 40 Multiple Choice fragen gestellt, von welchen Du mindestens 75% richtig beantworten musst. 

Der Test ist anspruchsvoll, Du wirst im Onlinetraining aber gut vorbereitet.


Du erhältst den Kompetenznachweis, welcher für 5 Jahre gültig ist. Falls er erforderlich ist, musst Du ihn bei jedem Flug mit Dir führen. Eine Verlängerung bestehender Kompetenznachweise wird voraussichtlich ab Sommer 2025 möglich sein.


Den Test kannst du hier absolvieren. Aktuell kostet er 25€.


A2 - EU Fernpilotenzeugnis

Das Fernpilotenzeugnis wird von benannten Prüfstellen abgenommen. Es besteht aus 30 Fragen. 

Um es zu erlangen, brauchst Du den A1/A3 Kompetenznachweis.

Die Kosten liegen zwischen 300€ - 800€, da meist ein Vorbereitungskurs mit angeboten wird.

Ich empfehle den Test bei Kopter-Profi.


5. Nationale Vorschriften

Alle bisherigen Voraussetzungen sind EU weit gültig. In jedem Land gibt es aber ergänzend nationale Vorschriften, bestehend aus sogenannten GEO-Zones, in welchen der Flug untersagt ist.


Die Vorschriften für Deutschland sind u.a. im §21h LuftVO geregelt. Hier ein Überblick:


Verboten ist das

  1. Fliegen über Wohngrundstücken / Wohngebieten
  2. Fliegen über Naturschutzgebieten
  3. Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen (Klasse D Luftraum)
  4. Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km – und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km
  5. Fliegen in Kontrollzonen

Einen Mindestabstand von 100m musst Du einhalten zu

  1. Menschenansammlungen
  2. Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  3. Heliports und Helikopter-Landeplätzen
  4. Krankenhäusern
  5. Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  6. militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  7. Industrieanlagen 
  8. Justizvollzugsanstalten
  9. Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  10. militärischen Anlagen und Organisationen
  11. Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung  sowie anderer Grundversorgung, wie Wasser
  12. Freibädern und Badestränden


Zu vielen von diesen Vorschriften gibt es Ausnahmen.

  • Auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 120 Metern überschritten werden
  • Über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat
  • Über Flugplätzen genügt eine Freigabe von der Flugleitung oder vom Betreiber – bei Flughäfen muss die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Bei den Verkehrswegen (zum Beispiel Autobahnen) kann der Abstand bis auf 10 Meter reduziert werden, wenn die 1:1 Regelung (Max. Höhe = Abstand zur Infrastruktur - also in 20m Abstand max. 20m hoch) gewahrt bleibt (und der je nach Drohne notwendige Abstand zu Menschen eingehalten wird)


Für das „professionelle“ Fliegen gibt es weitere Ausnahmen zum Beispiel für Wohngebiete oder Naturschutzgebiete. Details findest Du um Gesetzestext. Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.



Um den Überblick über diese nationalen Vorschriften nicht zu verlieren, empfiehlt sich das Nutzen der "Droniq Maps" App von der DFS, in welcher alle Voraussetzungen am gewählten Standort übersichtlich zusammengestellt sind.


Weitere hilfreiche Informationen findest Du auf den Websites, welche am Ende dieses Beitrags verlinkt wurden.


Stand: 01/2025 | Keine Gewähr für die Korrektheit der Angaben

Viel Spaß beim Fliegen!

Für mehr Respekt und Sicherheit im Umgang mit Drohnen.

Falls Du weitere Fragen hast, kontaktiere mich:

08102 7372029

Schreib mir

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